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VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 66-IV-02 |
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Volltextveröffentlichung
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- VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 66-IV-02
Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafte Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93 - ; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 42-IV-03 Hingegen genügt die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen nicht (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 19.06.2003 - Vf. 66-IV-02 - st.Rspr.).